Prüfung von Steuerbescheiden

Immer wieder kommt es vor, dass Steuerbescheide fehlerhaft sind und deshalb Einspruch erhoben wird, oft mit Aussicht auf Erfolg. Schieben Sie den Einspruch jedoch nicht auf die lange Bank! Den Einspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einlegen. Die Prüfung eines Steuerbescheids ist ein gesonderter Gebührentatbestand nach § 28 StBVV. Wenn Sie uns bevollmächtigen, gehen Steuerbescheide vom Finanzamt oder der Gemeinde direkt an uns. Sprechen Sie uns an!

Unsere Leistungen bei der Prüfung von Steuerbescheiden:

  • Prüfung der formalen Anforderungen
  • Materiell-rechtliche Prüfung
  • Überprüfung der „Erläuterungen zur Festsetzung“
  • Fristenkontrolle für Einsprüche

© VÖGLER & VÖGLER
Inh. Diplom-Ökonom Markus Vögler – Steuerberater
Klaus Vögler – Steuerberater † 01.09.1999

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